{"id":714,"date":"2024-02-26T11:18:04","date_gmt":"2024-02-26T10:18:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.votteler.com\/?page_id=714"},"modified":"2024-07-19T12:04:52","modified_gmt":"2024-07-19T10:04:52","slug":"verkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.votteler.com\/de\/verkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Verkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verkaufsbedingungen der Votteler Lackfabrik GmbH &amp; CO. KG&nbsp;&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Stand November 2022<\/p>\n\n\n\n<p>1. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Allgemeines<\/p>\n\n\n\n<p>1.1 &nbsp; Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten f\u00fcr alle Rechtsbeziehungen, die Lieferungen und\/oder Leistungen der Votteler Lackfabrik GmbH &amp; CO. KG an einen Besteller zum Gegenstand haben, der nicht Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB ist.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2&nbsp;&nbsp; Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden ausschlie\u00dflich Vertragsinhalt, soweit ihnen ausdr\u00fccklich zugestimmt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3&nbsp;&nbsp; Etwaige individualvertragliche Vereinbarungen haben Vorrang gegen\u00fcber diesen AVB.<\/p>\n\n\n\n<p>1.4&nbsp;&nbsp; Erkl\u00e4rungen des Bestellers in Bezug auf den Vertrag (Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt, Minderung, etc.) sind schriftlich abzugeben. Dies umfasst Schrift- und Textform (Brief, E-Mail, Telefax, etc.). Strengere gesetzliche Formerfordernisse bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertragsschluss<\/p>\n\n\n\n<p>2.1&nbsp;&nbsp; Unsere Angebote sind freibleibend und verstehen sich stets ab Werk. Etwaige verbindliche Angebote m\u00fcssen vom Besteller innerhalb der angegebenen Annahmefrist, ansonsten innerhalb einer angemessenen Frist angenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2&nbsp;&nbsp; Der Besteller ist an seine Bestellung zwei Wochen ab deren Zugang bei uns gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3&nbsp;&nbsp; Der Vertrag kommt zustande durch unsere ausdr\u00fcckliche Auftragsbest\u00e4tigung oder konkludente Erkl\u00e4rung (etwa Lieferung o.\u00e4.). Blo\u00dfes Schweigen gen\u00fcgt nicht als Annahmeerkl\u00e4rung.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4&nbsp;&nbsp; An den unseren Angeboten beigef\u00fcgten Unterlagen (Zeichnungen, Entw\u00fcrfe, Muster, etc.) behalten wir uns alle Rechte vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p>3. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Leistungsumfang<\/p>\n\n\n\n<p>3.1 &nbsp; Unsere Lieferungs- und Leistungspflichten verstehen sich grunds\u00e4tzlich \u201eab Werk\u201c (EXW, Incoterms 2020) und werden mit Aussonderung und Bereitstellung erf\u00fcllt, soweit nicht abweichend vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2&nbsp;&nbsp; In unseren Angeboten und Auftragsbest\u00e4tigungen sowie in sonstiger Weise get\u00e4tigte Angaben (Kataloge, Produktbeschreibungen, Datenbl\u00e4tter, Zeichnungen, Entw\u00fcrfe, Muster, etc.) \u00fcber Beschaffenheit und Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen (Ma\u00dfe, Mengen, Verwendung, technische Daten, etc.), beschreiben Beschaffenheit und Eigenschaften eines Liefergegenstandes, stellen jedoch keine Garantien im Sinne des Gesetzes dar, soweit nicht ausdr\u00fccklich abweichend vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3&nbsp;&nbsp; Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4&nbsp;&nbsp; Eine etwaige Ausfuhr der Liefergegenst\u00e4nde durch uns geschieht auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Er tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr die Erf\u00fcllung aller anwendbaren Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen, insbesondere der Genehmigungsf\u00e4higkeit der Ausfuhr, und hat alle hierf\u00fcr erforderlichen Unterlagen beizubringen. Verst\u00f6\u00dft er bei der Ausfuhr gegen anwendbares Recht, oder kann er erforderliche Genehmigungen nicht beibringen, so sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Auf unser Verlangen hat der Besteller \u00fcber Verwendung und Endverbleib der Liefergegenst\u00e4nde im Ausland schriftliche Best\u00e4tigung abzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>3.5&nbsp;&nbsp; Jede anwendungstechnische Begleitung oder Beratung durch uns erfolgt ohne rechtliche Verpflichtung. Eine solche Verpflichtung resultiert weder aus in Aussicht genommenen oder erfolgte Bestellungen noch aus dem Umstand, dass wir die Beratung tats\u00e4chlich durchf\u00fchren. Es handelt sich bei der nur um unverbindliche Hinweise, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Der Besteller muss die von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung f\u00fcr die beabsichtigten Verfahren und Zwecke selbst pr\u00fcfen. Ebenso \u00fcberpr\u00fcfen muss der Besteller, ob unsere Verarbeitungshinweise auf die Betriebsverh\u00e4ltnisse des Bestellers \u00fcbertragbar sind. Im ausschlie\u00dflichen Verantwortungsbereich des Bestellers liegt auch die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte. Stellt sich daher nach Verarbeitung unserer Materialien heraus, dass die vom Besteller selbst hergestellten Beschichtungen mangelhaft sind, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen richtet sich die Haftung nach Ziff. 10.<\/p>\n\n\n\n<p>4. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Preise<\/p>\n\n\n\n<p>4.1 &nbsp; Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich stets \u201eab Werk\u201c (EXW, Incoterms 2020), zuz\u00fcglich Verpackung, Versand und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Liefergegenst\u00e4nde auf Wunsch des Bestellers versendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2&nbsp;&nbsp; Preisangaben in Angeboten, Preislisten, usw. sind freibleibend und werden laufend aktualisiert.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3&nbsp;&nbsp; Preise in verbindlichen Angeboten oder Vereinbarungen gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr den jeweiligen Einzelauftrag.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4&nbsp;&nbsp; Die f\u00fcr die Preisberechnung ma\u00dfgeblichen Gr\u00f6\u00dfen (Gewicht, Menge, Volumen, etc.) werden durch uns gemessen. Der Besteller kann auf eigene Kosten eine amtliche Gewichtsfeststellung verlangen. Das Risiko hierdurch entstehender Leistungsverz\u00f6gerungen tr\u00e4gt der Besteller.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5&nbsp;&nbsp; Bei Ausfuhr der Liefergegenst\u00e4nde entf\u00e4llt die deutsche Umsatzsteuer erst nach Beibringung eines Ausfuhrnachweises.<\/p>\n\n\n\n<p>4.6&nbsp;&nbsp; F\u00fcr den Fall, dass nach Vertragsschluss die von uns zu zahlenden Netto-Einkaufspreise f\u00fcr erforderliche Materialien (insbesondere f\u00fcr Rohstoffe) zum Zeitpunkt der Lieferung an den Besteller um mehr als 10 Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in erg\u00e4nzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise f\u00fcr die betroffenen vertragsgegenst\u00e4ndlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>5. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zahlung<\/p>\n\n\n\n<p>5.1 &nbsp; Unsere Verg\u00fctung wird f\u00e4llig mit Erf\u00fcllung der geschuldeten Leistung. Erbringen wir unsere Leistung in abgrenzbaren Teilabschnitten, so sind wir berechtigt, f\u00fcr jeden Teilabschnitt einen entsprechenden Teil der Verg\u00fctung f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2&nbsp;&nbsp; Rechnungsbetr\u00e4ge unter EUR 500,00 sind rein netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Im \u00dcbrigen sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3&nbsp;&nbsp; F\u00fcr Einzelbestellungen von Materialien mit einem Lieferumfang von weniger als 100 kg oder 100 ltr. oder einem Warenwert von weniger als EUR 250,00 erheben wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 50,00.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4&nbsp;&nbsp; Kosten f\u00fcr Verpackung, Versand, Versicherungen und Steuern werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls ermittelt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.5&nbsp;&nbsp; Das Recht des Bestellers, mit Gegenanspr\u00fcchen aufzurechnen oder aufgrund von Gegenanspr\u00fcchen zur\u00fcckzubehalten besteht nur, soweit diese Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig sind. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht hat der Besteller nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n\n\n\n<p>5.6&nbsp;&nbsp; Droht nach den Umst\u00e4nden Zahlungsunf\u00e4higkeit oder -Unwilligkeit des Bestellers, insbesondere bei wesentlicher Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse, Einleitung von Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen, Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahren gegen ihn, oder Zahlungsverweigerung so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse oder Stellung von Sicherheiten auszuf\u00fchren oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten<\/p>\n\n\n\n<p>6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Lieferverzug, -Vorbehalt, h\u00f6here Gewalt<\/p>\n\n\n\n<p>6.1 &nbsp; Die Einhaltung der Lieferfristen und der Liefertermine setzt voraus, dass der Besteller die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen und Verpflichtungen, insbesondere beizubringenden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und vereinbarte Vorauszahlungen, frist- und ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt. Tut er dies nicht, so verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen, soweit nicht wir die Verz\u00f6gerung zu vertreten haben.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2&nbsp;&nbsp; Verz\u00f6gert sich die Lieferung durch Ausfuhr- oder Einfuhrkontrollen, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist entsprechend der Verz\u00f6gerung.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3&nbsp;&nbsp; S\u00e4mtliche Leistungen und Leistungsfristen verstehen sich vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und nach Ma\u00dfgabe der Lieferm\u00f6glichkeiten. Sollte uns die Leistung nicht m\u00f6glich sein, weil wir ohne unser Verschulden trotz vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, oder die Leistung am Markt trotz zumutbarer Anstrengungen nicht verf\u00fcgbar ist, so verl\u00e4ngern sich die Leistungsfristen f\u00fcr den Zeitraum des Belieferungshindernisses zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Besteht das Hindernis dauerhaft, sind beide Parteien berechtigt, innerhalb angemessener Frist schriftlich vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4&nbsp;&nbsp; Verz\u00f6gert sich die Leistung aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder anderer von uns nicht zu vertretender Umst\u00e4nde, so verl\u00e4ngern sich die Fristen in angemessenem Umfang zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Jede Partei kann Vertragsanpassung nach dem Gebot von Treu und Glauben verlangen. Ist eine Vertragsanpassung unzumutbar, tritt an dessen Stelle das Recht, innerhalb angemessener Frist schriftlich vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>H\u00f6here Gewalt umfasst insbesondere Krieg, B\u00fcrgerkrieg, Revolution und sonstige Machtumst\u00fcrzungen, Terrorakte oder Sabotage, W\u00e4hrungs- und Handelsbeschr\u00e4nkungen, Embargos, Sanktionen oder sonstige zwingende staatliche Eingriffe, extreme nat\u00fcrliche Ereignisse wie Pest, Epidemien oder Katastrophen, Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik, Besetzung, usw., auch bei Unterlieferanten des Lieferanten, Betriebsst\u00f6rungen wie Explosion, Feuer, Zerst\u00f6rung von Ausr\u00fcstung, dauerhafter Ausfall von Transportmitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>6.5&nbsp;&nbsp; Der Besteller wird von einem Leistungshindernis unverz\u00fcglich in Kenntnis gesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>7. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Gefahr\u00fcbergang<\/p>\n\n\n\n<p>7.1 &nbsp; Die Gefahr geht mit Aussonderung, bzw. Bereitstellung, des Leistungsgegenstandes auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wir noch andere Leistungen, wie z. B. die Versandkosten, Anlieferung, Entladung oder Aufstellung \u00fcbernommen haben.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2&nbsp;&nbsp; Verz\u00f6gert sich die Lieferung oder Leistung aus vom Besteller zu vertretenden Umst\u00e4nden, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, zu dem die Gefahr ohne die Verz\u00f6gerung auf ihn \u00fcbergegangen w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3&nbsp;&nbsp; F\u00fcr etwaige (vereinbarte) Abnahmen gelten die Ziffern 7.1 und 7.2 entsprechend. Ma\u00dfgeblicher Zeitpunkt ist der Abnahmetermin, hilfsweise unsere Meldung der Abnahmebereitschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4&nbsp;&nbsp; Der Besteller darf die Entgegennahme oder Abnahme aufgrund eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p>7.5&nbsp;&nbsp; Versicherungen f\u00fcr die Liefergegenst\u00e4nde werden auf Wunsch und Kosten des Bestellers abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>8. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Leihgegenst\u00e4nde<\/p>\n\n\n\n<p>8.1 &nbsp; Die von uns dem Besteller leihweise zur Verf\u00fcgung gestellten Gegenst\u00e4nde (Leihgegenst\u00e4nde; z.B. Leihgebinde, Leihf\u00e4sser, Stapeltanks, Betriebsausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde, etc.) bleiben unser Eigentum. Sie sind entsprechend ihrer technischen Erfordernisse zu pflegen und zu warten. Sie d\u00fcrfen f\u00fcr andere Zwecke als zur Aufbewahrung der durch uns gelieferten Erzeugnisse nicht verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2&nbsp;&nbsp; Verst\u00f6\u00dft der Besteller gegen diese Pflichten, k\u00f6nnen wir die unverz\u00fcgliche Herausgabe der Leihgenst\u00e4nde verlangen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3&nbsp;&nbsp; Leihgebinde m\u00fcssen nach Entleerung in einwandfreiem und gebrauchsf\u00e4higem Zustand bei unserer n\u00e4chsten Lieferung zur\u00fcckgegeben werden. Andernfalls sind sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4&nbsp;&nbsp; Werden Leihgegenst\u00e4nde versp\u00e4tet oder in nicht gebrauchsf\u00e4higem Zustand zur\u00fcckgegeben, tr\u00e4gt der Besteller die daraus entstehenden Kosten.<\/p>\n\n\n\n<p>9. &nbsp;&nbsp;&nbsp; M\u00e4ngelrechte<\/p>\n\n\n\n<p>Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel der Kaufgegenst\u00e4nde leisten wir unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche \u2013 mit Ausnahme der gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung neu hergestellter Waren an einen Verbraucher (Lieferantenregress) und vorbehaltlich Ziff. 10 dieser AVB \u2013 wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>9.1&nbsp;&nbsp; Sachm\u00e4ngel<\/p>\n\n\n\n<p>9.1.1 F\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung oder Leistung bei Gefahr\u00fcbergang verpflichten wir uns nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung; dies gilt nicht, soweit der Besteller den Mangel bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht kennt. Die zur Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/p>\n\n\n\n<p>9.1.2 Der Besteller hat jede Lieferung oder Leistung unverz\u00fcglich auf M\u00e4ngel zu untersuchen und festgestellte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen. Ma\u00dfgeblich ist der Zugang der M\u00e4ngelr\u00fcge bei uns. Tut er dies nicht, gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt. Dies gilt nicht, soweit der Mangel trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer und unverz\u00fcglicher M\u00e4ngeluntersuchung nicht erkannt werden konnte. In diesem Fall hat die M\u00e4ngelr\u00fcge unverz\u00fcglich nach Erkennen des verborgenen Mangels zu erfolgen. Wird ein Mangel geltend gemacht, d\u00fcrfen Zahlungen des Bestellers nur in einem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, der in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu dem aufgetretenen Mangel steht.<\/p>\n\n\n\n<p>9.1.3 Zur Vornahme der erforderlichen Nachbesserungen bzw. Nachlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit, bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. In diesem Fall sind wir sofort zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.1.4 Ist die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlgeschlagen oder nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, so kann der Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Aufgrund eines nicht wesentlichen Mangels kann der Besteller ausschlie\u00dflich mindern.<\/p>\n\n\n\n<p>9.1.5 Der Aufwendungsersatzanspruch (\u00a7 439 Abs. 3 BGB) ist begrenzt auf den Nettopreis des mangelhaften Liefergegenstandes. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit der Besteller den Mangel bei Einbau, bzw. Anbringung, kannte oder in Folge von Fahrl\u00e4ssigkeit nicht kannte.<\/p>\n\n\n\n<p>9.1.6 Die Mangelgew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen f\u00fcr gebrauchte Leistungsgegenst\u00e4nde, bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit. Sie ist ferner ausgeschlossen f\u00fcr Verschlechterungen des Liefergegenstandes durch unsachgem\u00e4\u00dfen Betrieb, unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung, Bedienung, Behandlung oder Verwendung einschlie\u00dflich versp\u00e4teter Verarbeitung (z. B. \u00dcberschreitung des Haltbarkeitsdatums), nat\u00fcrliche Abnutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, ungenehmigte oder unsachgem\u00e4\u00dfe Nachbesserung, Umarbeitung, Instandsetzung oder sonstige Ver\u00e4nderung des Liefergegenstandes, durch den Besteller oder einen Dritten einschlie\u00dflich der Verwendung von durch uns nicht gelieferten Komponenten in einem Mischaufbau. Dies gilt nicht, soweit uns ein Verschulden trifft.<\/p>\n\n\n\n<p>9.1.7 Weitergehende Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche f\u00fcr Sachm\u00e4ngel sind ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen ausschlie\u00dflich nach den Bestimmungen dieses Vertrages.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2&nbsp;&nbsp; Rechtsm\u00e4ngel<\/p>\n\n\n\n<p>9.2.1 Verletzt der Besteller durch Verwendung oder Vertrieb unserer Liefergegenst\u00e4nde inl\u00e4ndische gewerbliche Schutzrechte, stellen wir ihn von hieraus resultierenden Anspr\u00fcchen frei.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2.2 Wir verpflichten uns zur Behebung der Rechtsverletzung durch Beschaffung der erforderlichen Berechtigungen oder Umarbeitung des Liefergegenstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2.3 Ist eine Behebung der Rechtsverletzung nicht, nicht in angemessener Zeit, oder nicht mit angemessenen Kosten m\u00f6glich, so sind beide Parteien zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2.4 Die Bestimmungen der Ziff. 9.2.1 bis 9.2.3. gelten nur, soweit die Rechtsverletzung nicht durch den Besteller zu unserem Nachteil anerkannt, von uns unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Sie gelten ferner nicht, soweit der Besteller die Rechtsgutsverletzung zu vertreten hat, insbesondere durch Ver\u00e4nderung, Verbindung oder vertraglich nicht vorgesehene Verwendung des Liefergegenstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2.5 Im \u00dcbrigen gilt Ziff. 9.1 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2.6 Weitergehende Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche f\u00fcr Rechtsm\u00e4ngel sind ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen ausschlie\u00dflich nach den Bestimmungen dieses Vertrages.<\/p>\n\n\n\n<p>10. &nbsp; Schadensersatz<\/p>\n\n\n\n<p>10.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht in diesen AVB abweichende Regelungen getroffen werden. Eine Erweiterung der gesetzlichen Haftung hierdurch ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2 Der Besteller hat Anspruch auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschlie\u00dflich bei<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vorsatz<\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; grober Fahrl\u00e4ssigkeit<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; zu vertretender Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit,<\/p>\n\n\n\n<p>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos,<\/p>\n\n\n\n<p>e)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,<\/p>\n\n\n\n<p>f)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; arglistigem Verschweigen eines Mangels,<\/p>\n\n\n\n<p>g)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; zu vertretender Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erf\u00fcllung &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst erm\u00f6glichen und auf deren &nbsp;&nbsp; Einhaltung der Besteller regelm\u00e4\u00dfig vertraut und auch vertrauen darf); in diesem Fall ist &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3 Jegliche Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden; ausgenommen hiervon ist eine Haftung nach den Ziffern 10.2 a) bis f).<\/p>\n\n\n\n<p>10.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegen\u00fcber ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch zugunsten der pers\u00f6nlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen, sowie f\u00fcr die Haftung der mit uns verbundenen Unternehmen, unserer Lieferanten und Lizenzgeber.<\/p>\n\n\n\n<p>11. &nbsp; Verj\u00e4hrung<\/p>\n\n\n\n<p>11.1 Die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen aufgrund der Ziffern 10.2 a) bis f) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2 Alle \u00fcbrigen Anspr\u00fcche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, verj\u00e4hren in 12 (zw\u00f6lf) Monaten.<\/p>\n\n\n\n<p>11.3 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aufgrund eines Mangels der Lieferung oder Leistung beginnt mit Gefahr\u00fcbergang, im Falle einer (gewillk\u00fcrten) Abnahme mit der Abnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>12.&nbsp;&nbsp; Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>12.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenst\u00e4nden bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen gegen den Besteller vor (Vorbehaltsware).<\/p>\n\n\n\n<p>12.2 Der Besteller darf die Liefergegenst\u00e4nde im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterver\u00e4u\u00dfern, verbinden, vermischen oder verarbeiten. In dieser Weise erstellte Erzeugnisse gelten ebenfalls als Vorbehaltsware; der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sie zu ihrem vollen Wert. Bestehen Eigentumsrechte Dritter an dem Erzeugnis, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verbundenen Gegenst\u00e4nde. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung der Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers, so ist er verpflichtet, uns anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum zu \u00fcbertragen. Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung mit der Hauptsache oder dem Grundst\u00fcck eines Dritten, so tritt der Besteller uns die hieraus entstehenden Forderungen ab.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3 Im Falle der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt uns der Besteller bereits jetzt die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer vollst\u00e4ndig, bzw. in H\u00f6he des etwaigen Miteigentumsanteils als Sicherheit ab.<\/p>\n\n\n\n<p>12.4 Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Von unserer Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, machen wir so lange keinen Gebrauch, als nach den Umst\u00e4nden keine Zahlungsunf\u00e4higkeit oder -Unwilligkeit des Bestellers droht. Tritt letzterer Fall ein, sind wir berechtigt die Einziehungserm\u00e4chtigung zu widerrufen und Informationen \u00fcber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner sowie alle zum Einzug erforderlicher Angaben und Unterlagen zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>12.5 Bei einer nicht nur geringf\u00fcgigen Pflichtverletzung durch den Besteller, insbesondere bei durch ihn zu vertretendem Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufgegenst\u00e4nde nach vorheriger Mahnung heraus zu verlangen. Weder hierin noch in einer Pf\u00e4ndung liegt ein R\u00fccktritt.<\/p>\n\n\n\n<p>12.6 Die Vorbehaltsware darf vor vollst\u00e4ndiger Erf\u00fcllung der damit gesicherten Forderungen nicht als Sicherheit gegen\u00fcber Dritten benutzt werden. Drohen Verf\u00fcgungen Dritter \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmungen oder Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen, so sind wir hier\u00fcber unter \u00dcbermittlung aller zur Abwehr erforderlichen Unterlagen sofort schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die zur Abwehr erforderlichen Kosten tr\u00e4gt der Besteller.<\/p>\n\n\n\n<p>12.7 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt, vorausgesetzt die \u00dcbersicherung besteht nicht nur vor\u00fcbergehend.<\/p>\n\n\n\n<p>13. &nbsp; Verpackungsgesetz<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 1 S. 1 des Verpackungsgesetzes sind Hersteller und Vertreiber von den dort genannten Verpackungen verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Gr\u00f6\u00dfe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tats\u00e4chlichen \u00dcbergabe oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he unentgeltlich zur\u00fcckzunehmen, um sie der Wiederverwendung oder der Verwertung zuzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Abweichend hierzu vereinbaren der Besteller und Votteler, dass der Besteller etwaige Verpackungen gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 des Verpackungsgesetzes an seinem Gesch\u00e4ftssitz oder an einem anderen von ihm zu bestimmenden und in seinem Verantwortungsbereich liegenden Ort zur\u00fccknimmt und seine jeweiligen Auftraggeber bzw. Kunden \u00fcber die R\u00fcckgabem\u00f6glichkeit und den Sinn und Zweck der R\u00fcckgabe informiert. Die Kosten f\u00fcr die R\u00fccknahme sowie die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Entsorgung bzw. Verwertung tr\u00e4gt der Besteller. Eine R\u00fcckgabe von Verpackungen im Sinne des \u00a7 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Verpackungsgesetzes am Gesch\u00e4ftssitz von Votteler ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern keine abweichende Vereinbarung von \u00a7 15 Abs. 1 S. 4 des Verpackungsgesetzes (Individualabrede) von Ziffer 11.1 getroffen wurde, stellt Votteler, um die R\u00fccknahmeverpflichtungen gem\u00e4\u00df \u00a7 15 des Verpackungsgesetzes zu erf\u00fcllen, die R\u00fccknahme sowie die fachgerechte und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwertung der von Votteler gelieferten Verpackungen sicher. Die R\u00fccknahme erfolgt durch Abholung der Verpackung durch einen von Votteler zu beauftragenden Dritten auf Aufforderung durch den Besteller. Die entstehenden Kosten f\u00fcr Abholung und Verwertung sind durch den Besteller zu tragen. Werden die von Votteler gelieferten Verpackungen nicht in \u00dcbereinstimmung mit dieser Regelung zur\u00fcckgegeben, ist der Besteller auf eigene Kosten f\u00fcr die fachgerechte und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwertung der Verpackung verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorstehende Regelung gelten nicht f\u00fcr Mehrwegverpackungen im Sinne des \u00a7 15 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit \u00a7 3 Abs. 3 des Verpackungsgesetzes. Dies gilt insbesondere f\u00fcr normierte Europaletten und Gitterboxen.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit die Ware dem Besteller auf Europaletten oder Gitterboxen (Ladungstr\u00e4ger) (Mehrwegverpackungen im Sinne des \u00a7 3 Abs. 3 des Verpackungsgesetzes) \u00fcbergeben worden ist, hat der Besteller an Votteler Ladungstr\u00e4ger in gleicher Anzahl sowie gleicher Art und G\u00fcte am Ort der urspr\u00fcnglichen \u00dcbergabe herauszugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>14. &nbsp; Allgemeine Schlussbestimmungen<\/p>\n\n\n\n<p>14.1 Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist unser Gesch\u00e4ftssitz. Wir sind berechtigt, den Besteller an seinem Hauptsitz zu verklagen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2 F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ma\u00dfgeblich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.3 Wir versichern, dass wir die Arbeitsschutzgesetze, insbesondere auch die Vorschriften des MiLoG einhalten und auch unsere Lieferanten dazu verpflichten.<\/p>\n\n\n\n<p>14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen (teil-)unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen durch eine neue Bestimmung zu vereinbaren, welche nach ihrem Inhalt dem urspr\u00fcnglich angestrebten Zweck am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>Fassung 11\/2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verkaufsbedingungen der Votteler Lackfabrik GmbH &amp; CO. 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