{"id":721,"date":"2024-02-26T11:27:54","date_gmt":"2024-02-26T10:27:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.votteler.com\/?page_id=721"},"modified":"2024-07-19T12:04:21","modified_gmt":"2024-07-19T10:04:21","slug":"einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.votteler.com\/de\/einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Einkaufsbedingungen der <br>Votteler Lackfabrik GmbH &amp; Co.KG<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Lieferant haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr jeden Schaden, der uns und\/oder Dritten durch vertragswidriges oder sonstiges sch\u00e4digendes Verhalten zugef\u00fcgt wird, soweit nicht in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen etwas anderes geregelt ist.<br>Stand 3\/2015<\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp;&nbsp;Allgemeines und Geltungsbereich<br>(1) Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung gegen\u00fcber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages als Unternehmer handelt, und gegen\u00fcber juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<br>(2)&nbsp;Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu Grunde. Abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten werden weder durch fehlenden Widerspruch noch durch vorbehaltlose Annahme oder Bezahlung der vertraglichen Lieferungen und Leistungen Vertragsinhalt.<br>(3) Der Lieferant ist verpflichtet, die Arbeitsschutzgesetze, insbesondere auch die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.<br>2.&nbsp;Angebote, Angebotsunterlagen, Vertragsschluss<br>(1) An unser Angebot halten wir uns bis 3 Tage nach Zugang gebunden. Die Annahme durch den Lieferanten erfolgt durch R\u00fccksendung des von ihm unterschriebenen Doppels der Bestellung. Das Doppel muss bei uns sp\u00e4testens 3 Tage nach Zugang unserer Bestellung eingegangen sein.<br>(2) S\u00e4mtliche von uns dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung gestellten Bestellunterlagen, insbesondere Muster, Modelle, Zeichnungen und Kalkulationen und \u00e4hnliche Informationen k\u00f6rperlicher oder unk\u00f6rperlicher Art, auch in elektronischer Form, bleiben unser Eigentum und d\u00fcrfen Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken genutzt werden. Auch die Urheberrechte hieran behalten wir uns vor. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Kopien zu fertigen und zur\u00fcckzubehalten. Sie sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden und nach Abwicklung der Bestellung uns unaufgefordert kostenfrei zur\u00fcckzugeben.<br>(3) Der Lieferant ist verpflichtet, s\u00e4mtliche Informationen, die von uns ausdr\u00fccklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Geheimhaltungsbed\u00fcrftigkeit sich aus den Umst\u00e4nden ergibt, nur mit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<br>(4) Wir sind jederzeit berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen. Wir sind in diesen F\u00e4llen dem Lieferanten nur verpflichtet, die von ihm erbrachten Leistungen einschlie\u00dflich des darauf entfallenden kalkulatorischen Gewinns (anteiliger Gewinn) zu verg\u00fcten.<br>(5) Der Lieferant ist nicht berechtigt, im Rahmen seiner Werbung oder gegen\u00fcber anderen K\u00e4ufern in jedweder Weise mitzuteilen, dass er mit uns in Gesch\u00e4ftsbeziehungen gestanden hat, steht oder stehen wird. F\u00fcr jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Lieferant verpflichtet, an uns eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von \u20ac 2.500,00 zu bezahlen.<br>3.&nbsp;Preise , Zahlungsbedingungen<br>(1)&nbsp;Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schlie\u00dfen jegliche Nachforderungen aus. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis die Lieferung &#8222;Frei-Haus&#8220; ebenso wie die Kosten von Verpackungen, Transport bis zu der von uns angegebenen Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle sowie f\u00fcr Zollformalit\u00e4ten und Zoll ein. Ist ein Preis &#8222;ab Werk&#8220;, &#8222;ab Lager&#8220; oder \u00e4hnliches vereinbart, ist auf unseren Wunsch ein von uns zu benennender Spediteur zu beauftragen. Alle bis zur \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer entstehenden Kosten einschlie\u00dflich Beladung und Rollgeld tr\u00e4gt der Lieferant. Sind keine Preise in der Bestellung angegeben, gelten die derzeitigen Listenpreise des Lieferanten mit den handels\u00fcblichen Abz\u00fcgen. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung \u00fcber den Erf\u00fcllungsort nicht ber\u00fchrt.<br>(2)&nbsp;In dem Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.<br>(3)&nbsp;Wenn und soweit wir dies w\u00fcnschen, ist der Lieferant verpflichtet, die Verpackung zur\u00fcckzunehmen und sie bei uns auf seine Kosten abzuholen. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportsch\u00e4den vermieden werden. Werden uns ausnahmsweise Verpackungen gesondert in Rechnung gestellt, so sind wir berechtigt, Verpackungen, die sich in gutem und f\u00fcr den Lieferanten wiederverwendbarem Zustand befinden, gegen eine Verg\u00fctung von 2\/3 des f\u00fcr die Verpackung berechneten Wertes frachtfrei an den Lieferanten zur\u00fcckzusenden.<br>(4)&nbsp;Rechnungen\/Gutschriften sind uns in zweifacher Ausfertigung unter Angabe der zugrundeliegenden Lieferungen per Post zuzusenden. Auf Rechnungen und Gutschriften muss folgendes genau angegeben sein:<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Votteler-Lieferanten-Nummer<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Votteler-Bestell-Nummer<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Votteler-Artikelbezeichnung<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Votteler-Artikel-Nummer<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Bruttogewicht und Nettogewicht in kg<br>Bis zur Einreichung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung steht uns ein Leistungsverweigerungs-recht zu, es sei denn, der Lieferant weist uns nach, dass er die Nichteinhaltung dieser Ver-pflichtung nicht zu vertreten hat.<br>(5)&nbsp;Soweit Bescheinigungen \u00fcber Materialpr\u00fcfungen etc. vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an uns zu \u00fcbersenden. Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor dem Eingang dieser vereinbarten Bescheinigungen.<br>(6)&nbsp;Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, ebenfalls gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt.<br>(7)&nbsp;Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Forderungen abzutreten, es sei denn, es handelt sich um eine Geldforderung, die im Rahmen eines Handelsgesch\u00e4fts abgetreten wird.<br>4. Lieferungen, Liefer- und Leistungszeit, Verzug<br>(1)&nbsp;Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen sind nur mit unserer Genehmigung zul\u00e4ssig.<br>(2)&nbsp;Treten Umst\u00e4nde ein oder werden dem Lieferanten Umst\u00e4nde erkennbar, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, muss er uns dies unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde und der voraussichtlichen Dauer der Verz\u00f6gerung schriftlich mitteilen.<br>(3)&nbsp;Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Anspr\u00fcche zu. Wir sind berechtigt, im Falle des Lieferverzuges, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,5% des Lieferwertes pro vollendete Woche zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5%. Wir sind berechtigt, eine Vertragsstrafe neben der Erf\u00fcllung geltend zu machen. Der Vorbehalt der Geltendmachung der Vertragsstrafe kann von uns noch bis sp\u00e4testens innerhalb von 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Entgegennahme der versp\u00e4teten Lieferung, gegen\u00fcber dem Lieferanten erkl\u00e4rt werden. Die Vertragsstrafe ist auf einen Verzugsschadensersatzanspruch sowie auf einen Anspruch auf Ersatz des Nichterf\u00fcllungsschadens anzurechnen. Weitergehende Anspr\u00fcche und Rechte bleiben vorbehalten.<br>(4)&nbsp;Bei vorzeitiger Anlieferung der Waren sind wir berechtigt, diese bis zum vereinbarten Liefertermin auf Kosten und Gefahr des Lieferanten einzulagern. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall, wenn wir die Waren auf Grund des Lieferverzuges erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt wieder ben\u00f6tigen. Bei vorzeitiger Anlieferung beginnen die Fristen der Nr. 3 Abs.6 dieser Bedingungen erst mit dem vereinbarten Liefertermin zu laufen.<br>(5)&nbsp;H\u00f6here Gewalt, rechtm\u00e4\u00dfige Arbeitskampfma\u00dfnahmen wie Streik und\/oder Aussperrung befreien uns f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungspflichten. Dies gilt auch bei sonstigen \u00e4hnlich schwerwiegenden Ereignissen, wenn wir diese nicht zu vertreten haben. Weiter gilt dies, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Wir werden im Rahmen des Zumutbaren unverz\u00fcglich die erforderlichen Informationen geben. Die Parteien werden ihre Verpflichtungen den ge\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anpassen. Von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung\/Leistung sind wir ganz oder teilweise befreit und insoweit zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung\/Leistung wegen der durch die genannten Umst\u00e4nde verursachten Verz\u00f6gerung bei uns unter Ber\u00fccksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte nicht mehr verwertbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>5&nbsp;&nbsp; &nbsp;Gefahr\u00fcbergang, Dokumente<br>(1)&nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten frei Haus an die von uns genannte Lieferanschrift, die der Lieferant zu erfragen hat. Dies ist der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Verpflichtungen des Lieferanten.<br>(2)&nbsp;&nbsp; &nbsp;Der Lieferant und die von ihm damit beauftragten Personen haben sich an der jeweiligen Lieferanschrift beim dortigen Empfang zuerst anzumelden und die Sicherheitsinstruktionen und sonstigen Anweisungen stets zu befolgen.<br>(3)&nbsp;&nbsp; &nbsp;Der Versand erfolgt auf Gefahr des Lieferanten. Die Gefahr jeder Verschlechterung einschlie\u00dflich des zuf\u00e4lligen Untergangs bleibt bis zur Ablieferung an der gem. Abs 1 genannten Anschrift bzw. an der von uns genannten Verwendungsstelle beim Lieferanten. Dies gilt auch, wenn die Lieferungen\/Leistungen nicht innerhalb der von uns genannten t\u00e4glichen Anlieferzeiten erfolgen und daher nicht entgegengenommen werden. Der Lieferant hat die Anlieferzeiten zu erfragen.<br>(4)&nbsp;&nbsp; &nbsp;Vorstehende Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir die Frachtkosten zus\u00e4tzlich bezahlen sollten.<br>(4)&nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Abnahme der Waren gilt als erfolgt, wenn der Empfang der Ware von uns quittiert wurde.<br>(5)&nbsp;&nbsp; &nbsp;Der Lieferant ist verpflichtet, uns s\u00e4mtliche die Ware betreffenden Dokumente (ausgef\u00fcllte Garantiescheine, Pr\u00fcfzeugnisse, Gebrauchsanweisungen, Einbauanleitungen, Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen und Betriebsanleitungen etc.) unentgeltlich und kostenfrei bei Anlieferung der Ware zu \u00fcbereignen und zu \u00fcbergeben. Sind die vorgenannten Dokumente ganz oder teilweise unvollst\u00e4ndig, m\u00fcssen wir die Ware nicht abnehmen. Weiter ist auf dem Lieferschein anzugeben:<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Votteler-Lieferanten-Nummer<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Votteler-Bestell-Nummer<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Votteler-Artikelbezeichnung<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Votteler-Artikel-Nummer<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Bruttogewicht und Nettogewicht in kg<br>Auf unseren Wunsch hat uns der Lieferant die genannten Dokumente in einer f\u00fcr uns verwertbaren elektronischen Form zu \u00fcbermitteln.<br>6.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Haftung<br>6.1&nbsp;&nbsp; &nbsp;Haftung des Lieferanten<br>6.2&nbsp;&nbsp; &nbsp;Unsere Haftung<br>(1)&nbsp;Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere Haftung in den F\u00e4llen leichter oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit in diesem Fall auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.<br>(2)&nbsp;Macht der Lieferant Anspr\u00fcche auf Schadensersatz statt der Leistung berechtigterweise geltend, haften wir in gleicher Weise, ebenfalls aber begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.<br>(3)&nbsp;Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferant berechtigterweise Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Bei nicht vors\u00e4tzlichen Verletzungshandlungen ist unsere Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br>(4)&nbsp;Unber\u00fchrt bleibt eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<br>(5)&nbsp;Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch bez\u00fcglich der pers\u00f6nlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<br>(6)&nbsp;Soweit im Vorstehenden nichts abweichendes geregelt ist, sind weitere Anspr\u00fcche des Lieferanten auf Schadenersatz ausgeschlossen. Dies gilt auch f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen und wegen deliktischer Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sachsch\u00e4den gem. \u00a7 823 BGB.<br>7.&nbsp;Gew\u00e4hrleistung<br>(1)&nbsp;Wir werden bei uns eingehende Waren unverz\u00fcglich nach der Ablieferung untersuchen, soweit dies nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang und nach Art der Ware und deren Verwendungs-zweck tunlich ist. Die Untersuchung i.S.d \u00a7 377 Abs. 1 HGB ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb von f\u00fcnf Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, erfolgt. Die R\u00fcge i.S.d. \u00a7 377 Abs. 1 HGB ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels beim Lieferanten eingeht; gleiches gilt bei verdeckten M\u00e4ngeln i.S.d \u00a7 377 Abs. 3 HBG ab Entdeckung des Mangels. Wenn die Lieferungen aufgrund ihrer Art und Beschaffenheit eine l\u00e4ngere Untersuchung als die genannten 5 Arbeitstage gebieten, verl\u00e4ngert sich unsere Untersuchungspflicht entsprechend.<br>(2)&nbsp;Der Lieferant haftet f\u00fcr etwaige M\u00e4ngel der Ware uneingeschr\u00e4nkt nach den gesetzlichen Vorschriften.<br>(3)&nbsp;Nach erfolglosem Ablauf einer dem Lieferanten zur Nacherf\u00fcllung bestimmten angemessenen Frist, sind wir berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, es sei denn, der Lieferant hat die Nacherf\u00fcllung zu Recht verweigert. Dieses Recht zur Selbstvornahme sowie zum Aufwendungsersatz haben wir auch in F\u00e4llen besonderer Eilbed\u00fcrftigkeit oder wenn Gefahr im Verzuge ist, wobei in diesen F\u00e4llen die Bestimmung einer Frist zur Nacherf\u00fcllung nicht erforderlich ist.<br>(4)&nbsp;Anstelle der in \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB enthaltenen zweij\u00e4hrigen Verj\u00e4hrungsfrist gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von 36 Monaten, gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang. In allen \u00fcbrigen F\u00e4llen bleibt es bei der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist.<br>(5)&nbsp;F\u00fcr ausgebesserte oder neu gelieferte Teile beginnt ab diesem Zeitpunkt &#8211; \u00fcber die gesetzliche Hemmung hinaus &#8211; die Gew\u00e4hrleistungsfrist neu zu laufen.<br>(6)&nbsp;Werden wir von einem unserer Abnehmer der gelieferten Waren wegen der Mangelhaftigkeit der vom Lieferanten gelieferten Sache in Anspruch genommen, verj\u00e4hren unsere Anspr\u00fcche gegen den Lieferanten fr\u00fchestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem wir die Anspr\u00fcche des Abnehmers erf\u00fcllt haben. Diese Ablaufhemmung endet sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nachdem der Lieferant uns die Sache abgeliefert hat bzw. wir die Sache abgenommen haben.<br>8.&nbsp;Produkthaftung, Freistellung, Haftpflichtversicherungsschutz<br>(1)&nbsp;Werden wir wegen Verletzung beh\u00f6rdlicher Sicherheitsvorschriften oder auf Grund in- oder ausl\u00e4ndischer Produkthaftungsregelungen oder &#8211; gesetze wegen eines Fehlers des Produkts, der auf die gelieferte Ware des Lieferanten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, von Dritten in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, uns insoweit von diesen Schadensersatzanspr\u00fcchen auf erstes Anfordern freizustellen, wenn und soweit die Ursache in dessen Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet.<br>(2)&nbsp;Aufwendungen f\u00fcr Ma\u00dfnahmen, die zur Abwehr der Gefahr einer sp\u00e4teren Haftung auf Grund eines Fehlers der vom Lieferanten gelieferten Ware erforderlich erscheinen, insbesondere Aufwendungen f\u00fcr einen R\u00fcckruf, sind uns vom Lieferanten zu erstatten. Dies gilt auch f\u00fcr alle sonstigen Aufwendungen, die sich aus und im Zusammenhang mit der Haftung des Lieferanten f\u00fcr Schadensf\u00e4lle im Sinne von Abs. 1 ergeben. Wir werden den Lieferanten \u00fcber Inhalt und Umfang der durchzuf\u00fchrenden R\u00fcckrufma\u00dfnahmen &#8211; soweit m\u00f6glich und zumutbar &#8211; unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.<br>(3)&nbsp;Unber\u00fccksichtigt hiervon bleiben sonstige gesetzliche Anspr\u00fcche.<br>(4)&nbsp;Der Lieferant ist verpflichtet, sich gegen alle Risiken aus der Produkthaftung einschlie\u00dflich des R\u00fcckrufrisikos in angemessener H\u00f6he w\u00e4hrend der Dauer dieses Vertrages, d. h. bis zum jeweiligen Ablauf der M\u00e4ngelverj\u00e4hrung, zu versichern und uns auf Verlangen die Versicherungs-policen zur Einsicht vorzulegen. Stehen uns weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche zu, so bleiben diese unber\u00fchrt.<br>9.&nbsp;Schutzrechte<br>(1)&nbsp;Der Lieferant garantiert, dass im Zusammenhang mit sowie durch die Lieferung sowie Benutzung der Liefergegenst\u00e4nde keine Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden. Sofern dem Lieferanten bekannt ist, dass seine Produkte von uns auch in anderen L\u00e4ndern vertrieben werden, gilt vorstehendes auch f\u00fcr diese L\u00e4nder.<br>(2)&nbsp;Der Lieferant stellt uns und unseren Kunden von solchen Anspr\u00fcchen auf erstes schriftliches Anfordern frei. Gleiches gilt auch f\u00fcr sonstige uns in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.<br>(3)&nbsp;Ohne Zustimmung des Lieferanten werden wir mit dem Dritten keine Vereinbarungen treffen, insbesondere keinen Vergleich abschlie\u00dfen.<br>(4)&nbsp;Wir sind berechtigt, unter Ber\u00fccksichtigung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auf Kosten des Lieferanten die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenst\u00e4nde und Leistungen von Berechtigten zu bewirken.<br>(5)&nbsp;Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr s\u00e4mtliche vorgenannten Anspr\u00fcche betr\u00e4gt 10 Jahre, beginnend mit dem Abschluss des jeweiligen Vertrages.<br>10.&nbsp;Eigentumsvorbehalt, Beistellung, Werkzeuge, Geheimhaltung<br>(1) Wenn und soweit wir dem Lieferanten Materialien beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Jegliche Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten wird f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder umgebildet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten oder umgebildeten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung.<br>(2)&nbsp;Werden die von uns beigestellten Sachen mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer) zu den anderen durch die Vermischung oder Verbindung entstehenden Gegenst\u00e4nden zur Zeit dieser Vorg\u00e4nge. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Dieser Anteil bemisst sich an dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltssachen (Einkaufspreis zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenst\u00e4nden im Zeitpunkt der genannten Vorg\u00e4nge. Der Lieferant verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns.<br>(3)&nbsp;Auch an Anlagen, Werkzeugen und Ger\u00e4ten behalten wir uns das Eigentum vor. Der Lieferant darf diese Sachen ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Herstellung der von uns bestellten Waren einsetzen. Er ist verpflichtet, diese uns geh\u00f6renden Sachen zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Sch\u00e4den zu versichern. Der Lieferant tritt uns bereits jetzt s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche gegen die Versicherer aus den vorgenannten Schadensereignissen ab, die Abtretung nehmen wir hiermit an. Weiter ist der Lieferant verpflichtet, an unseren Anlagen, Werkzeugen und Ger\u00e4ten etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuf\u00fchren. Etwaige St\u00f6rf\u00e4lle hat er uns sofort anzuzeigen; unterl\u00e4sst er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzanspr\u00fcche unber\u00fchrt.<br>(4)&nbsp;Alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen sind vom Lieferanten strikt geheimzuhalten. Sie d\u00fcrfen Dritten nur mit unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung offengelegt werden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit das in den \u00fcberlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.<br>(5) Soweit die uns gem\u00e4\u00df Abs. 1 und\/oder Abs. 2 zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10% \u00fcbersteigen, sind wir auf Verlangen des Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit verpflichtet.<br>11.&nbsp;Abschlie\u00dfende Regelungen wie &#8222;Erf\u00fcllungsort&#8220;, &#8222;Gerichtsstand&#8220; etc.<br>(1)&nbsp;Im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen ist f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand. Allerdings sind wir auch berechtigt, den Lieferanten an seinem Hauptsitz zu verklagen.<br>(2)&nbsp;F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt ausschlie\u00dflich das f\u00fcr die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Parteien untereinander ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br>(3)&nbsp;Sollte eine Bestimmung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen aus irgendeinem Grund allgemein oder f\u00fcr den Einzelfall unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. In diesem Fall gilt das dispositive Recht. Wenn und insoweit das dispositive Recht keine Regelung f\u00fcr den entsprechenden Vertragstyp oder als Ersatzl\u00f6sung f\u00fcr die als unwirksam qualifizierte AGB-Klausel zur Verf\u00fcgung stellt, soll anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem urspr\u00fcnglich angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am n\u00e4chsten kommt und die wirksam ist.<br>(4)&nbsp;Der Lieferant ist damit einverstanden, dass wir und die mit uns verbundenen Unternehmen die Kontaktinformationen des Lieferanten, einschlie\u00dflich Namen, Telefonnummern und E-Mail &#8211; Adressen speichern und nutzen d\u00fcrfen. S\u00e4mtliche Informationen k\u00f6nnen im Rahmen der bestehenden Gesch\u00e4ftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Subunternehmer und Bevollm\u00e4chtigte von uns sowie die mit uns verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten, einschlie\u00dflich der Kommunikation mit dem Lieferanten weitergegeben werden (z. B. zur Bearbeitung von Bestellungen).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Einkaufsbedingungen der Votteler Lackfabrik GmbH &amp; Co.KG Der Lieferant haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr jeden Schaden, der uns und\/oder Dritten durch vertragswidriges oder sonstiges sch\u00e4digendes Verhalten zugef\u00fcgt wird, soweit nicht in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen etwas anderes geregelt ist.Stand 3\/2015 1.&nbsp;&nbsp;Allgemeines und Geltungsbereich(1) Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung gegen\u00fcber einer Person, die bei Abschluss des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-721","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.votteler.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/721","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.votteler.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.votteler.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.votteler.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.votteler.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=721"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.votteler.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/721\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3797,"href":"https:\/\/www.votteler.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/721\/revisions\/3797"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.votteler.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=721"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}